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Autor Thema: Tierschutzgesetz daheim  (Gelesen 2379 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Zinra
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« am: Januar 08, 2006, 10:26:40 »

Hallo liebe User,
ich habe eben Einblick in des Tierschutzgesetz gehabt und mich dazu entschlossen, hier einen ganz wichtigen Paragraphen zu posten.
Denn manchmal habe ich das Gefühl, einige Benutzer des Boards kennen diese Grundregel nicht... (Ich meine niemand bestimmten)



Tierschutzgesetz
(TierschG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBL I S.1105)


§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.



Das komplette TierSchG
Gespeichert

mit fröhlichen Grüßen,
 Zinra
ui

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   November 25, 2008, 19:30:47
 Alice: Haferflocken sollten aber nicht als Leckerchen gegeben werden! Sind eher zum Päppeln gedacht....zwinker


   November 25, 2008, 19:34:29
 kadda89: Naja sie lieben si eben so arg.. grad bei der Säugzeit hab ich ihr gegeben


   November 25, 2008, 21:14:08
 Alice: aber bitte nach der säugezeit wieder absetzen -->haferflocken gehören zum getreide, bekanntlich nicht sehr gesund!


   November 26, 2008, 14:09:43
 kadda89: is ja schon weniger geworden .. lach 


   Gestern um 10:07:45
 Lexi: meine lieben als Leckerchen getrockene Apfelringe




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