Kaninchen sind aber auch Haustiere und für Haustiere hat der Halter eine Sorgfaltspflicht, heißt auch, dass das Tier eigentlich nich entlaufen darf
Wenn ein Schäfer auf seine Schäfchen nich genug aufpasst und sie vom Wolf gerissen werden, hat er auch (rechtlich gesehen) seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt.
Ich glaub, die 1 Jahr Regelung bei gefundenen "Sachen" gilt nur, wenn der eigentliche Eigentümer in der Lage ist, sein Tier bzw. seinen Besitz auch wieder zu finden. Sprich, die Finder hätten dafür irgendwo melden müssen, dass ihnen das Kaninchen zugelaufen ist.